Verbandsorgane des Zweckverbandes

1. Die Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und weiteren 30 Verbandsräten. Die Zahl der Vertreter, die ein Verbandsmitglied (insgesamt 16 Mitgliedsgemeinden) in die Verbandsversammlung entsendet, richtet sich nach der Zahl der Stimmen. Jeder Vertreter kann höchstens zwei Stimmen abgeben. Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Verbandsrat.

Die Stimmenzahl eines Verbandsmitgliedes richtet sich nach der in seinem Gebiet abgenommen jährlichen Wassermenge, wobei je 30.000 cbm das Recht für eine weitere Stimmen ergeben.

Die Verbandsversammlung entscheidet insbesondere über

  • die Errichtung und die wesentliche Erweiterung der den Verbandsaufgaben dienenden Einrichtungen
  • Erlass, Änderung oder Aufhebung von Satzungen und Verordnungen
  • Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan, Finanzplan und Stellenplan
  • Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns, die Behandlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung der Werkleitung
  • allgemeine Versorgungs- und Benutzungsbedingungen, insbesondere den Abschluss und die Änderung von Wasserlieferungsverträgen

Die Verbandsversammlung setzt sich wie folgt zusammen: 

Lfd.Nr. Verbandsrat Stellvertreter Gemeinde Stimmen
1 Harald Herrmann, 1. Bürgermeister Johann Obermeier, 2. Bürgermeister Altenthann 2
2 Karl Meindl Herbert Ströbl Altenthann 1
3 Johann Jurgovsky, 1. Bürgermeister Rainer Röckl Aufhausen 1
4 Josef Peutler, 1. Bürgermeister Dr. Andreas Eibl, 2. Bürgermeister Bach a. D. 1
5 Johann Thiel, 1. Bürgermeister Anton Schindlbeck, 2. Bürgermeister Barbing 2
6 Hans-Joachim Klotz Daniel Höchstetter Barbing 2
7 Werner Fischer, 1. Bürgermeister Xaver Graf, 2. Bürgermeister Bernhardswald 2
8 Edgar Luft Josef Fichtl Bernhardswald 2
9 Jürgen Sommer, 1. Bürgermeister Wolfgang Weigert, 2. Bürgermeister Donaustauf 1
10 Dr. Bernhard Bausenwein, 1. Bürgermeister Johannes Rosenbeck, 2. Bürgermeister Hagelstadt 2
11 Josef Meier Thomas Scheuerer Hagelstadt 1
12 Armin Dirschl, 1. Bürgermeister Manuel Hagen, 2. Bürgermeister Köfering 2
13 Winfried Schoppelrey Andreas Schönborn Köfering 1
14 Angelika Ritt-Frank, 1. Bürgermeisterin Armin Schneider, 2. Bürgermeister Mintraching 2
15 Rudolf Homeier Andreas Janker Mintraching 2
16 Christian Brandl Bernhard Stierstorfer Mintraching 2
17 Reinhard Knott, 1. Bürgermeister Rainer Sinn., 2. Bürgermeister Mötzing 2
18 Rudolf Graß, 1. Bürgermeister Franz Aukofer, 2. Bürgermeister Obertraubling 2
19 Holger Fäustl, 3. Bürgermeister Dieter Seiler Obertraubling 1
20 Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin Sebastian Hopfensperger, 2. Bürgermeister Pentling 2
21 Wolfgang Heigl Herbert Zink Pentling 2
22 Reinhold Winter, 1. Bürgermeister Christian Gangkofer, 2. Bürgermeister Pfakofen 2
23 Martin Buhl Erisch Schindler Pfakofen 1
24 Jürgen Koch, 1. Bürgermeister Christoph Ebner, 2. Bürgermeister Pfatter 2
25 Wolfgang Hahn Sylvia Stierstorfer Pfatter 2
26 Alois Bauer Manfred Bayer Pfatter 1
27 Johann Schiller, 1. Bürgermeister Walter Cerny jun., 2. Bürgermeister Riekofen 1
28 Helmut Haase, 1. Bürgermeister Franz Wudi, 2. Bürgermeister Thalmassing 2
29 Franz Zierhut Ludwig Wocheslander Thalmassing 2
30 Otto Fuß Raffael Parzefall Thalmassing 1
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2. Der Werkausschuss

Der Werkausschuss besteht aus dem Verbandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Verbandsvorsitzenden sowie weiteren 6 Mitgliedern.

Der Werkausschuss ist insbesondere zuständig für

  • alle Verträge und sonstigen Rechtsgeschäfte, die mit dem Bau und dem Betrieb der Verbandsanlagen zusammenhängen, insbesondere auch über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall 10.000 € übersteigt;
  • Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften sowie den Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Darlehen wirtschaftlich gleichkommen;
  • Ernennung, Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung, Abordnung, Versetzung, Kündigung, Ruhestandsversetzung und Entlassung von Bediensteten, soweit nicht der Verbandsvorsitzende oder die Werkleitung zuständig ist;
  • Erstellung des Entwurfes für den jährlichen Wirtschaftsplan;
  • Stundung sowie zwangsweise Durchsetzung von Beitrags- und Gebührenforderungen, soweit sie den Betrag von 2.500 € übersteigen, ausgenommen für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke.

Dem Werkausschuss gehören an: 

Vertreter / Verbandsrat Gemeinde Stellvertreter Gemeinde
Josef Peutler, Verbandsvorsitzender, 1. Bürgermeister Bach Barbara Wilhelm, Stellvertretende Verbandsvorsitzende, 1. Bürgermeisterin Pentling
Barbara Wilhelm, Stellvertretende Verbandsvorsitzende, 1. Bürgermeisterin Pentling Holger Fäustl, 3. Bürgermeister Obertraubling
Werner Fischer, 1. Bürgermeister Bernhardswald Harald Herrmann, 1. Bürgermeister Altenthann
Helmut Haase, 1. Bürgermeister Thalmassing Armin Dirschl, 1. Bürgermeister Köfering
Jürgen Koch, 1. Bürgermeister Pfatter Dr. Bernhard Bausenwein, 1. Bürgermeister Hagelstadt
Reinhard Knott, 1. Bürgermeister Mötzing Johann Schiller, 1. Bürgermeister Riekofen
Angelika Ritt-Frank, 1. Bürgermeisterin Mintraching Johann Jurgovsky, 1. Bürgermeister Aufhausen
Johann Thiel, 1. Bürgermeister Barbing Reinhold Winter, 1. Bürgermeister Pfakofen

3. Der Verbandsvorsitzende

Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt.

Der Verbandsvorsitzende ist Vorsitzender des Werkausschusses und Dienstvorgesetzter der im Beamtenverhältnis stehenden Werkleitung und Vorgesetzter der nicht im Beamtenverhältnis stehenden Werkleitung.

Der Verbandsvorsitzende erlässt anstelle der Verbandsversammlung und des Werkausschusses für den Zweckverband dringliche Anordnungen und besorgt für diesen unaufschiebbare Geschäfte.

Verbandsvorsitzender ist seit dem 12. Juni 2014 Herr Josef Peutler, 1. Bürgermeister der Gemeinde Bach.

4. Die Werkleitung

Die Werkleitung besteht aus einem Mitglied (Werkleiter).

Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte des Zweckverbandes.

Darüber hinaus ist die Werkleitung besonders zuständig für

  • alle Verträge und sonstigen Rechtsgeschäfte, die mit dem Bau und dem Betrieb der Verbandsanlagen zusammenhängen, insbesondere auch über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall 10.000 € nicht übersteigt;
  • Einstellung und Kündigung von geringfügig Beschäftigten;
  • Stundung sowie zwangsweise Durchsetzung von Beitrags- und Gebührenforderungen, soweit sie den Betrag von 2.500 € nicht übersteigen, ausgenommen für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke.

Werkleiter ist seit dem 22. April 1997 Herr Georg Senft.

Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd

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