Erlass Kinderspielplatzsatzung

22. Februar 2024: Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 19.02.2024 eine Kinderspielplatzsatzung erlassen.
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Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 19.02.2024 eine Kinderspielplatzsatzung erlassen. Die Satzung definiert die in der Bayerischen Bauordnung bestehende Pflicht von privaten Bauvorhaben mit mehr als drei Wohneinheiten einen privaten Kinderspielplatz herzustellen. Die Verpflichtung gibt es schon mehrere Jahrzehnte, die Problematik lag darin, dass es keine Vorgaben zur Größe und Ausstattung im Gesetz gab. Mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung im Jahr 2021 wurde die Möglichkeit für die Kommunen geschaffen, diese Größe und Ausstattung zu definieren, um „Feigenblattlösungen“ zu vermeiden und dem Belang der Spielflächen für Kinder mehr Gewicht zu geben. Weiter wurde die Möglichkeit einer Ablöse der Spielplatzpflicht geschaffen, welche auch in der Satzung geregelt ist. Diese Möglichkeit der einmaligen Ablöse der Spielplatzpflicht besteht allerdings nur im Umkreis von 500m fußläufiger Entfernung zu einem öffentlichen Spielplatz. Die Gemeinde muss diese Einnahmen zweckgebunden in die Herstellung, Erweiterung oder den Unterhalt von öffentlichen Kinderspielplatzen investieren.